Die Steuerreform 2015/16 hat mit 1.1.2016 umfangreiche Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes in Kraft gesetzt.. Diese Änderungen betreffen insbesondere Übertragungen von Immobilien und Grundstücken innerhalb der Familie, etwa durch Schenkungen oder Erbschaften.
Werden Übertragungen von Immobilien im Familienkreis ab 01.01.2016 empfindlich teurer?
Derzeit beträgt die Grunderwerbsteuer bei ImmobilienÜbertragungen innerhalb der Familie 2 % vom sogenannten dreifachen Einheitswert, der die Bemessungsgrundlage bildet. Dabei wird nicht unterschieden, ob die Immobilie verkauft, verschenkt oder vererbt wurde. Ab 1. Jänner 2016 wird für Übertragungen von Immobilien innerhalb der Familie anstelle des dreifachen Einheitswertes der in den meisten Fällen wesentlich höhere Grundstückswert (Wert der Immobilie) als Bemessungsgrundlage herangezogen. Außerdem ändert sich auch der Steuersatz, der ab kommendem Jahr in drei Stufen berechnet wird. Diese Steuersätze gelten bei allen Übertragungen (egal ob entgeltlich oder unentgeltlich) innerhalb der Familie.
Um sich Grunderwerbsteuer erheblich zu ersparen, ist im Einzelfall juristisch zu prüfen, wann sich eine Übertragung vor dem 1.1.2016 lohn und wann der ideale Zeitpunkt für die Übertragzbf ihrer Immobilie ist. Unter www.rechtsanwaelte.at finden Sie einen kostenlosen Online-Grunderwerbsteuer-Rechner, mit dem Sie überblicksmäßig feststellen können, ob eine Übertragung Ihrer Immobilie vor dem 01.01.2016 sinnvoll sein könnte.
Tipp zum Grundwerwerb:
Eine frühzeitige individuelle Beratung ist die Grundlage für eine professionelle, sichere und effiziente Abwicklung Ihrer Übertragung. So können Sie Zeit, Geld und Nerven sparen
Ich berate Sie im Vorfeld einer Übertragung umfassend über die rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen diesbezüglich offen stehen und stehe Ihnen bei der Übertragung Ihrer Immobilie zur Seite stehen. Haben Sie noch Fragen?
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