Rechtsanwalt Dr. Kaltseis betreut einen Firmenkonkurs
Firmenkonkurs - Ihr Anwalt Dr. Kaltseis

Firmenkonkurs –
Dr. Markus Kaltseis

Seit fast 20 Jahren bin ich auf die Beratung von Unternehmen spezialisiert, die sich in wirtschaftlichen Krisen befinden. Gemeinsam mit dem Unternehmen analysiere ich die Schulden und die Gläubigerstruktur. Dabei ist es entscheidend, zu beurteilen, ob das Unternehmen saniert werden kann, um seine wirtschaftliche Existenz zu sichern, oder ob eine Zerschlagung unter Berücksichtigung der Konkurstatbestände notwendig ist.

Die Beratung umfasst eine gründliche Analyse der wirtschaftlichen Verhältnisse und des Vermögensstands im Vergleich zu den bestehenden Schulden. Ab der ersten Phase der Krise stehe ich dem Unternehmen beratend zur Seite und unterstütze bei allen relevanten Entscheidungen.

Mein Schwerpunkt liegt auf der Vertretung in Konkurs- oder Sanierungsverfahren. Ich schütze die Interessen des Unternehmens – von der Vorbereitung eines Verfahrens bis zur Vermeidung einer persönlichen Haftung des Geschäftsführers. In Sanierungsverfahren konzentriere ich mich darauf, einen Sanierungsplan im Einvernehmen mit den Gläubigern durchzusetzen, um das Unternehmen zukunftsfähig zu machen.

„Unsere anwaltliche Beratung geht insbesondere dahin, gemeinsam das strategische Ziel der Unternehmenssanierung festzulegen.“

Was tun bei Firmenpleite? Wann muss sich einen Konkursantrag stellen?
Besteht eine Verpflichtung, eine Konkursantrag zu stellen?

Unsere Rechtsanwaltskanzlei um Dr. Markus Kaltseis ist spezialisiert auf Insolvenzrecht, insbesondere auf die Sanierung von Unternehmen.

Als Insolvenzanwalt nehmen wir die Interessen des Unternehmens war und unterstützen Sie bei der Einhaltung ihrer Verpflichtungen und insbesondere
der Sanierung der fälligen Verbindlichkeiten. Bei guter anwaltlicher Beratung und Vertretung haben wir oft die Möglichkeit, kostenintensive
Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Professionelle Beratung und effiziente Hilfe bei Firmenkonkurs

Im Zuge einer Unternehmenskrise stellen sich viele komplexe rechtliche Fragen und knüpfen oft daran auch rechtliche Pflichten an. Nur wenige Unternehmer haben die Kenntnis über die Konkurstatbestände (!).

  • Gemäß der Insolvenzordnung ist zwingend ohne schuldhaftes Zögern spätestens 60 Tagen ab Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung (Kapitalgesellschaft) der Konkurs beim zuständigen Landesgericht am Firmensitz des Unternehmens zu beantragen.
  • Die Frist des § 69 Abs. 2 IO wird in der Praxis sehr häufig überschritten.
  • Wird die 60 Tage-Frist nicht eingehalten, dann können zugunsten der Gläubiger Schadensersatzansprüche entstehen.
  • Es besteht sohin im Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung unverzüglich ein rechtlicher Handlungsbedarf.

Ein Konkurs bringt viele rechtliche Fristen und Anforderungen mit sich.

Als Insolvenzanwalt nehmen wir die Interessen des Unternehmens war und unterstützen Sie bei der Einhaltung ihrer Verpflichtungen und insbesondere der Sanierung der fälligen Verbindlichkeiten. Bei guter anwaltlicher Beratung und Vertretung haben wir oft die Möglichkeit, kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden. Unsere anwaltliche Beratung geht insbesondere dahin, gemeinsam das strategische Ziel der Unternehmenssanierung festzulegen. Die primäre Frage stellt sich oft dahingehend…

…kann das Unternehmen fortgeführt werden oder ist das Unternehmen zu schließen?

Dabei stellen sich viele wirtschaftliche und rechtliche Fragen, die gemeinsam bearbeitet werden. Unser Fachwissen und jahrelange Erfahrungen im Insolvenzrecht dienen ihnen dazu, ihre wirtschaftliche Existenz in Zukunft bestmöglich zu sichern.

Fachartikel zum Thema.