Anwalt Dr. Kaltseis Rechtsgebiete

Rechtstipps und Rechtssätze.

Wir haben hier für Sie Rechtssätze aus aktuellen Entscheiden zusammengefasst. Außerdem finden Sie praktische Rechtstipps für häufige Fälle.

Die Nutzung von Firmenfahrzeugen durch Arbeitnehmer für private Zwecke ist ein verbreitetes Phänomen, das insbesondere bei der Bemessung des Unterhaltsanspruchs relevant wird. Mit der zunehmenden Verbreitung von Elektroautos (E-Autos) und deren steuerlichen Begünstigung stellt sich die Frage, inwiefern diese Vorteile bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen sind.

>> Fachartikel dazu bei Scheidungsanwalt Kaltseis

Das Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) vom 08.04.2024 zur Geschäftszahl 1Ob157/23d stellt eine bedeutende Entscheidung im Bereich des Familien- und Insolvenzrechts dar. Der Fall betraf die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse nach der Scheidung eines Ehepaares, wobei einer der Ehegatten insolvent war.

>> Fachartikel dazu bei Scheidungsanwalt Kaltseis

Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs behandelt die Frage, inwieweit der sogenannte „Wohnvorteil“ des Unterhaltspflichtigen bei der Bemessung des Kindesunterhalts berücksichtigt werden muss. Die Entscheidung befasst sich insbesondere mit der Problematik, ob und wie eine nicht durch Kredite belastete Wohnmöglichkeit, die dem Unterhaltspflichtigen zur Verfügung steht, dessen Leistungsfähigkeit erhöht und somit Einfluss auf die Unterhaltsbemessungsgrundlage haben sollte.

>> Fachartikel dazu bei Scheidungsanwalt Kaltseis

Wurde während einer Ehe ein Unternehmen aufgebaut und haben beide Ehepartner mitgewirkt, ist es ratsam, für den Fall einer Ehescheidung eine Vorausvereinbarung zu treffen, in der wechselseitig sämtliche Ansprüche der Ehepartner geregelt werden, zumal ansonsten auch die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens gefährdet werden kann.

>> Genau dieses Thema wird im Artikel „Unternehmen und Ehescheidung“ noch genauer behandelt

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Wurden Sie Opfer, dann wehren Sie sich. Wir sind spezialisiert, Ihr investiertes Geld wieder zu beschaffen. Als erster Schritt: Machen Sie eine Strafanzeige und legen Sie sämtliche Beweise vor, über die Sie verfügen. Die Staatsanwaltschaft ist damit gezwungen, den Sachverhalt auf strafrechtliche Relevanz zu prüfen und dadurch können verantwortliche Personen ausfindig gemacht werden. Warten Sie nicht, sondern handeln Sie.

>> Mehr dazu im Fachartikel Bitcoin – wurden Sie abgezockt?

Die Ansprüche auf Entschädigung gegen die Fahrzeughersteller verjährt erst in 30 Jahren (OGH zu 8 Ob 28/21g). Haben Sie ein betroffenes Fahrzeug und Ihre Ansprüche noch nicht geltend gemacht, ist es sohin noch nicht zu spät (!). Auch wenn Sie Ihr betroffenes Fahrzeug zwischenzeitig weiterverkauft haben, stehen die Ansprüche weiterhin zu (OGH zu 7 Ob 65/22t). Holen Sie sich Ihr Geld zurück.

>> Mehr dazu im Fachartikel Dieselskandal – holen wir Ihr Geld zurück

Das Trauerschmerzengeld steht grundsätzlich dann zu, wenn sie einen nahen Angehörigen, der mit Ihnen in einem gemeinsamen Haushalt gelebt hat, bei einem Unfall verloren haben. Nach der Rechtsprechung gebührt aber Geschwistern auch dann ein Trauerschmerzensgeld, wenn zum Zeitpunkt des tödlichen Unfalls zwischen den Geschwistern eine intensive Gefühlsgemeinschaft bestand, die jener innerhalb der Kernfamilie annähernd entspricht (OGH zu 10 Ob 41/20g). Die intensive Gefühlsgemeinschaft kann vor allem durch andere Familienmitglieder nachgewiesen werden. Geld ersetzt nicht ihren verstorbenen Angehörigen, aber es ist eine Abfindung für den Verlust.

>> Mehr dazu im Fachartikel Trauerschmerzensgeld

Der Expartner holt entgegen seiner Zusage nach der Trennung nicht seine Sachen ab. Welche Rechte dem jeweilig anderen Partner zu kommen, hängt von seiner Rechtsstellung ab. Der betroffene Expartner hat den Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung, sohin das Recht die Entfernung der Sachen zu verlangen. Es besteht aber kein Recht dazu, die Sachen einfach wegzuschmeißen oder auf die Straße zu stellen (!), dadurch kann sogar ein Schadenersatzanspruch entstehen, wenn die Sachen weg sind oder beschädigt werden. Also Achtung.

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Viele unterliegen dem Rechtsirrtum, dass aufgrund der Abschaffung des Pflegregresses, der jeweilige Sozialträger nicht mehr auf das verschenkte Vermögen greifen kann. Grundsätzlich ist es richtig, dass auf ein verschenktes Vermögen nicht mehr zurückgegriffen werden kann, dies gilt aber nicht, wenn der Pflegebedürftige im Zeitpunkt der Inanspruchnahme von Pflegeleistung noch im Besitz seines Vermögens ist. Auf noch vorhandenes Vermögen kann der Sozialträger ohne weiteres greifen und es sogar aufbrauchen. Es ist daher auch weiterzuempfehlen, zu Lebzeiten sein Vermögen weiterzugeben, zumal niemand Herr seines Schicksals ist.

Ein Ehevertrag während Ehe für den Fall der Ehescheidung hat den Vorteil, dass einzelne Scheidungsfolgen vorab geregelt werden können, also zu einem Zeitpunkt, wo zwischen den Ehepartnern noch ein gutes Kommunikationsklima besteht. Damit kann Streitigkeiten für den Fall der Ehescheidung im Vorfeld vorgebeugt werden. Wer nicht streiten will, sollte einen Ehevertrag abschließen.

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Die Aufteilung eines gemeinsam geschaffenen Vermögens während einer Lebensgemeinschaft ist leider gesetzlich nicht wie bei der Ehe geregelt. Streitigkeit aus der Aufteilung eines gemeinsamen Vermögens können daher sehr kostenintensiv werden. Es ist daher zu empfehlen, für den Fall der Auflösung der Lebensgemeinschaft eine schriftliche Trennungsvereinbarung abzuschließen.

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