Unrichtige Bewertung auf Online-Plattformen
Aufgrund der Digitalisierung kommt dem Online-Marketing immer größere Bedeutung zu.
Unter dem Deckmantel der Bevölkerung einen wichtigen Dienst zu erweisen, wird bei einem zweiten Blick leider häufig offenkundig, dass es Marktteilnehmer gibt, die in Zeiten der Krise versuchen Profit herauszuschlagen. Die Schließungsverordnung des Sozialministers hat einzelnen Wirtschaftsbereiche von der gesamten Betriebsschließung österreichischer Unternehmen ausgenommen. Darunter vor allem den Bereich des Lebensmittelhandels, um die österreichische Nahversorgung sicherzustellen.
Die meisten Lebensmittelhändler in Österreich sind jedoch Mischbetriebe und bieten neben den Lebensmitteln auch zahlreiche andere Warengruppen zum Verkauf an, wie neben den Lebensmitteln wären auch Sportgeräte wie Fahrräder in ihrem Warensortiment geführt. Dieses zusätzliche Verkaufsangebot stellt gerade kurz vor Ostern ein großes wirtschaftliches Problem dar, zumal die von der Betriebsschließung betroffenen Konkurrenzunternehmen (wie zum Beispiel der gesamte Fahrradhandel) massiv benachteiligt werden und sogar aufgrund der massiven Umsatzeinbußen zukünftig in ihrer wirtschaftlichen Existenz, bedroht werden.
Werden neben dem Verkauf von Lebensmitteln (für den täglichen Bedarf) auch andere Warengruppen des Sortiments an die Konsumenten verkauft, so liegt darin offenkundig eine Verletzung der Schließungsverordnung und droht dem einzelnen Unternehmen dadurch nicht nur Verwaltungsstrafen, sondern liegt darin auch eine Verletzung des Wettbewerbsrechtes. Konkurrenzunternehmen, die nun von der Betriebsschließung betroffen sind andere Möglichkeit, massive rechtliche Schritte gegen die Konkurrenz zu setzen, um den fairen Wettbewerb sicherzustellen. Vor allem haben Konkurrenzunternehmen Anspruch auf sofortige Unterlassung und Beseitigung des wettbewerbswidrigen Verhaltens, sowie darüber hinaus vor allem auch Schadensersatzansprüche.
Schützen sie ihre wirtschaftliche Existenz und nutzen Sie Ihre rechtlichen Instrumente, um Wettbewerbsverletzungen in der Zeit der Coronakrise zum Schutz ihres eigenen Unternehmens zu handeln.
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